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Der Religionsunterricht hat unter den Schulfächern eine Sonderstellung. Nur die katholische Kirche kann Sie dazu beauftragen, katholischen Religionsunterricht zu erteilen; dies geschieht in Form der „Missio Canonica“ (kirchliche Unterrichtserlaubnis). Der Staat ermöglicht und koordiniert den Religionsunterricht, die Kirche verantwortet ihn inhaltlich.
Viele von Ihnen bringen eine Menge gute Vorraussetzungen mit. Jetzt im Studium sollen Sie die Zeit und die Möglichkeit haben, diese zu reflektieren und weiter zu entwickeln.
Von allen angehenden Religionslehrer/innen wird auf der Grundlage einer Vereinbarung aller deutschen Diözesen eine Teilnahme an den verbindlichen Elementen der kirchlichen Studien-begleitung erwartet; diese sind Grundlage für Ihren Antrag auf kirchliche Unterrichtserlaubnis. Durch Ihr Studium hindurch müssen Sie in ihrem Studienbegleitbrief den
Besuch folgender Veranstaltungen/Gespräche dokumentieren:
- Einführungsveranstaltung zur Missio Canonica
- Orientierungsgespräch mit der kirchlichen Studienbegleitung
- Teilnahme an zwei spirituellen Angeboten
- Kurzbericht und Reflexionsgespräch über ein kirchenpraktisches Engagement
- Nachweis liturgischer Grundlagen
- Abschlussgespräch mit der kirchlichen Studienbegleitung
Bei Fragen wenden Sie sich bitte einfach an mich, ich freue mich auf den Kontakt mit Ihnen!
Dr. Juliane Reus M.A. (Pastoralreferentin, Kirchliche Studienbegleitung in Gießen und Darmstadt)