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Der katholische Religionsunterricht hat unter den Schulfächern eine Sonderstellung. Nur die katholische Kirche kann Sie dazu beauftragen, katholischen Religionsunterricht zu erteilen; dies geschieht in Form der „Missio Canonica“ (kirchliche Unterrichtserlaubnis). Der Staat ermöglicht und koordiniert den Religionsunterricht, die Kirche verantwortet ihn inhaltlich.
Viele von Ihnen bringen eine Menge gute Vorraussetzungen mit. Jetzt im Studium sollen Sie die Zeit und die Möglichkeit haben, diese zu reflektieren und weiter zu entwickeln. Von allen angehenden Religionslehrer/innen wird auf der Grundlage einer Vereinbarung aller deutschen Diözesen eine Teilnahme an den verbindlichen Elementen der kirchlichen Studienbegleitung erwartet; diese sind Grundlage für Ihren Antrag auf kirchliche Unterrichtserlaubnis.
Während des Studiums müssen Sie in ihrem Studienbegleitbrief verbindliche Veranstaltungen und Gespräche dokumentieren.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte einfach an mich, ich freue mich auf den Kontakt mit Ihnen!
Dr. Juliane Reus M.A. (Pastoralreferentin, Kirchliche Studienbegleitung in Gießen und Darmstadt)
Verbindliche Elemente
Wer katholische Religion unterrichten möchte steht in einem besonderen Auftrag, für die Botschaft Christi Zeugnis abzulegen. Daher ist der Empfang des Sakramentes der Firmung unbedingte Voraussetzung für die Erteilung der kirchlichen Unterrichtserlaubnis.
Ähnlich wie jedes Leben muss auch das in der Taufe grundgelegte christliche Leben wachsen und reifen. Der Stärkung und Vollendung der Taufe dient vor allem das Sakrament der Firmung, das den gereiften Christen vollkommener mit der Kirche verbindet und in den Dienst für Christus stellt. Durch Gottes Gabe wird der Firmling mit der besonderen Kraft des Heiligen Geistes ausgestattet.
Wer während seiner eigenen Schulzeit das Sakrament der Firmung nicht erhalten hat, nun aber katholischer Religionslehrer werden möchte, kann den Sakramentenempfang nach einer Vorbereitung entweder in seiner Heimatpfarrei oder aber im Rahmen der Erwachsenenfirmungen des Bistums Mainz nachholen.
Bei Bedarf nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.
Nächste Termine:
Keine
Die Einführungsveranstaltung dient dem gemeinsamen Kennenlernen, der Information über die Angebote und Anforderungen der Kirchlichen Studienbegleitung sowie der inhaltlichen Einführung in das kirchliche Profil eines Religionslehrers (Informationen über die „Missio Canonica“). Die Unterlagen der kirchlichen Studienbegleitung (Studienbegleitbrief, Ordnung etc. werden während dieser Einführungsveranstaltung ausgeteilt oder im Falle eines Videomeetings vorher postalisch zugesandt.
Die Teilnahme an der Einführungsveranstaltung ist verpflichtend und wird im Studienbegleitbrief dokumentiert, den Sie auf der Veranstaltung neben anderen Unterlagen ausgehändigt bekommen.
Gießen
Die Einführungsveranstaltung in Gießen findet jeweils im Wintersemester statt.
Nächste Einführungsveranstaltungen:
16.01.2025, 19:00-20:00 Uhr über Zoom
11.02.2025, 19:00-20:00 Uhr über Zoom
Darmstadt
Die nächste Einführungsveranstaltung für Studierende an der TU Darmstadt findet nach Bedarf statt. Die Studierenden werden persönlich informiert. In der Regel findet die Einführung in Kombination mit dem Orientierungsgespräch über Videomeeting statt.
Das Orientierungsgespräch ist im ersten Studienjahr zu führen. Das Orientierungsgespräch im Geistlichen Mentorat zu Beginn des Studiums soll folgende Inhalte haben:
- Reflexion der persönlichen Berufsmotivation, Katholischen Religionsunterricht zu erteilen,
- Hilfe bei fachlichen und berufsbezogenen Klärungs- und Entscheidungsprozessen,
- Entwicklung der persönlichen religiösen Kompetenz und gelebten Spiritualität im Studium und im künftigen Berufsleben,
- Beratung im Blick auf die Beantragung der Vorläufigen Kirchlichen Unterrichtserlaubnis und der Missio canonica.
Das Geistliche Mentorat macht Angebote für die Entwicklung einer persönlichen Spiritualität. Im Verlauf des Studiums sollen zwei Angeboten aus dem Bereich „Spiritualität“ wahrgenommen werden. Sie dienen der Stärkung der eigenen religiösen Kompetenz.
Mögliche Angebote sind Geistliche Begleitung, Exerzitien im Alltag, Geistliche Einkehrtage, Einführung in Meditation und anderes. Neben den Angeboten des Mentorats ist es nach Absprache auch möglich, an Angeboten anderer Pfarreien oder Ordenshäuser teilzunehmen.
Die Teilnahme an den spirituellen Angeboten wird jeweils mit dem Geistlichen Mentorat abgesprochen und anschließend von diesem im Studienbegleitbrief dokumentiert.
Nächste spirituelle Angebote:
- Bibliodrama als spirituelle Übung am 25. Januar 2025 09:00
- Geistliche Begleitung nach Vereinbarung
- Spirituelles Angebot für L1er nach Vereinbarung
- Meditationskurs im Sommersemester nach Vereinbarung
Weitere spirituelle Angebote bieten Ihnen Exerzitienhäusern und Klöster
Exerzitienhäusern und KlösterDas kirchenpraktische Engagement will die Verbundenheit des Religionslehrers mit verschiedenen Feldern kirchlichen Lebens und Handelns fördern.
Es geht dabei vor allem darum:
- Die Umsetzung christlicher Botschaft in kirchliches Handeln kennenzulernen,
- Menschen zu erleben, die im Namen und Auftrag der Kirche handeln,
- Menschen zu erleben, denen die Kirche begegnet,
- Sich selbst in der Rolle eines aktiven „Kirchenmenschen“ zu erleben und auszuprobieren.
Praxisfelder des nachzuweisenden kirchenpraktischen Engagements können z.B. sein: Pfarrgemeinde / Hochschulgemeinde / Seelsorgeeinheit / Kirchliche Verbands- und Jugendarbeit / Einrichtungen der Caritas / kirchliche Behinderten- oder Senioreneinrichtungen / Hospizarbeit.
Möglichkeiten Kirchenpraktischen Engagements in GießenAlternative Formen können sein
- Anerkennung von bereits erbrachtem ehrenamtlichem Engagement (sollte nicht mehr als ein Jahr zurückliegen)
- oder eines aktuellen studienbegleitenden kirchlichen Projekts.
Das konkrete Praxisfeld sowie die eventuelle Anerkennung bereits erbrachter ehrenamtlichen Engagements werden im Geistlichen Mentorat besprochen. Das Geistliche Mentorat leistet Hilfestellung bei der Suche nach einem geeigneten Praxisfeld für das nachzuweisende kirchenpraktische Engagement.
Ein vom Praktikanten anzufertigender Kurzbericht und der Nachweis der jeweiligen Einrichtung dienen als Grundlage für ein Reflexionsgespräch (Gruppengespräch) im Geistlichen Mentorat. Dieses wird im Studienbegleitbrief dokumentiert.
Leitfragen zur Strukturierung des Kurzberichts und des ReflexionsgesprächsDas Reflexionsgespräch wird geführt, wenn der Bericht über das kirchenpraktische Engagement vorliegt. Auf der Grundlage dieses Berichtes wird eine gemeinsame Reflexion der Praxiserfahrungen Gesprächsthema sein, die in der Regel in Kleingruppen stattfinden wird.
Der Religionslehrer benötigt eine liturgische Kompetenz, z. B. bei Einschulungsgottesdiensten, Schulandachten, aber auch bei vielen Themen des Religionsunterrichtes.
Bild: © Besim Mazhiqi, Pfarrbriefservice.de
Die Kirchliche Studienbegleitung verlangt von Bewerbern zur kirchlichen Unterrichtserlaubnis den Nachweis liturgischer Grundkenntnisse.
Daher sollen Sie sich im Verlauf ihres Studiums durch die Teilnahme an einem Liturgiekurs der kirchlichen Studienbegleitung mit elementare Strukturen und Formen gottesdienstlicher Feiern sowie mit Symbolen und Ritualen der Katholischen Kirche vertraut machen.
Der Liturgiekurs wird in der Regel auf Abruf als Online-Version durchgeführt.
Eine Präsenzveranstaltung kann an einem Samstag 09.00-13.00 Uhr mit mindestens 10 Teilnehmenden durchgeführt werden. Wenn sich eine Gruppe findet, sprechen Sie mich an! Wenn die Gruppe Zeit hat, ist auch ein Termin an einem anderen Wochentag möglich.
Das Abschlußgespräch wird am Ende des Studiums vor Beantragung der kirchlichen Unterrichtserlaubnis geführt. Im Abschlußgespräch wird eine Rückschau auf das Studium und die kirchliche Studienbegleitung Thema sein sowie im Blick auf die Berufseinführungsphase die Motivation, katholische Religion zu unterrichten reflektiert.
Im Anschluß an das Abschlußgespräch erhalten Sie den Antrag für die Kirchliche Unterrichtserlaubnis.
Die vorläufige Kirchliche Unterrichtserlaubnis wird am Ende des Studiums mit bestandenem ersten Staatsexamen vom Dezernat Schulen und Hochschulen des Bistums Mainz ausgestellt. Der Antrag ist im Mentorat abzuholen.
Bitte senden Sie den vollständig ausgefüllten Antrag (erhalten Sie nach dem Abschlussgespräch), einen aktuellen Auszug aus dem Taufregister, eine beglaubigter Kopie ihres Flex Now Ausdrucks über ihre theologischen Leistungen sowie den vollständig unterschriebenen Studienbegleitbrief an:
Dr. Juliane Reus
Mentorat
Wilhelmstraße 28
35392 Gießen
Die Verleihung der vorläufigen kirchlichen Unterrichtserlaubnis erfolgt i.d.R. jeweils in einem Gottesdienst etwa am 3. Advent (für das Wintersemester) und etwa am 3. Wochenende im Monat Juni (für das Sommersemester). Dieser Gottesdienst wird von den Examenskandidaten gemeinsam mit dem Geistlichen Mentorat vorbereitet.
Nächster Termin:
Keine
Weitere Informationen zur Missio Canonica
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