Die vorläufige Kirchliche Unterrichtserlaubnis wird am Ende des Studiums mit bestandenem ersten Staatsexamen vom Dezernat Schulen und Hochschulen des Bistums Mainz ausgestellt. Der Antrag ist im Mentorat abzuholen.
Bitte senden Sie den vollständig ausgefüllten Antrag (erhalten Sie nach dem Abschlussgespräch), einen aktuellen Auszug aus dem Taufregister, eine beglaubigter Kopie ihres Flex Now Ausdrucks über ihre theologischen Leistungen sowie den vollständig unterschriebenen Studienbegleitbrief an:
Dr. Juliane Reus Mentorat Wilhelmstraße 28 935392 Gießen (Bitte nicht per Einschreiben!)Die Verleihung der vorläufigen kirchlichen Unterrichtserlaubnis erfolgt i.d.R. jeweils in einem Gottesdienst etwa am 3. Advent (für das Wintersemester) und etwa am 3. Wochenende im Monat Juni (für das Sommersemester). Dieser Gottesdienst wird von den Examenskandidaten gemeinsam mit dem Geistlichen Mentorat vorbereitet.
Nächste Vergabe der vorläufigen Kirchlichen Unterrichtserlaubnis:
Voraussichtlich: So 17. Dezember 2023, 11.00 St. Bonifatius, Gießen