Ordnung Kirchliche Studienbegleitung

Ordnung für die Kirchliche Studienbegleitung für Studierende der Katholischen Religionslehre / Theologie / Religionspädagogik mit dem Berufsziel Religionslehrer/-in im Bistum Mainz

Aufgrund veränderter religiöser Situation von Kindern und Jugendlichen sind Religionslehrerinnen und –lehrer[1] für viele Schülerinnen und Schüler heute wichtige Ansprechpartner in Glaubens- und Lebensfragen. Sie sind mehr denn je gefordert, persönlich für den Glauben der Kirche einzustehen. „Sie sind gesandt, Zeugen des Glaubens in der Schule zu sein… Religionslehrerinnen und Religionslehrer werden so zu Brückenbauern zwischen Kirche und Schule, zu Mittlern zwischen zwei Institutionen, die unterschiedliche Kommunikations- und Organisationsformen ausgebildet und sich an manchen Orten entfremdet haben. Deshalb ist es für sie wichtig zu wissen, dass die Kirche ihre Arbeit schätzt. Sie können zu Recht die Beauftragung durch den Bischof (Missio canonica) als Vertrauenserklärung der Kirche und als Ermutigung verstehen, den Brückenbau zwischen Schule und Kirche immer wieder neu zu wagen.“[2]

Der Beruf des Religionslehrers hat sein eigenes, ihn von anderen Fächern unterscheidendes Profil und fordert die Persönlichkeit des künftigen Lehrers in besonderer Weise heraus. Zur Erlangung der dazu notwendigen Kompetenzen und damit zur Missio canonica ist deshalb neben dem erfolgreichen Studium auch eine spezielle kirchlich verantwortete Studienbegleitung notwendig im Sinn der im Bistum Mainz geltenden Missio-Ordnung („Beauftragung zur Erteilung von Katholischem Religionsunterricht in der Diözese Mainz“).

Zum Auftrag der Kirchlichen Studienbegleitung

Die Studienbegleitung richtet sich an Studierende der Katholischen Religionslehre / Theologie / Religionspädagogik, für die Religionsunterricht ein mögliches zukünftiges Tätigkeitsfeld darstellt. Sie ist eine studien- und berufsorientierende Einrichtung der für den Religionsunterricht zuständigen (Erz-)Bistümer. Sie will die Persönlichkeitsentwicklung fördern, die berufliche, pädagogische, seelsorgliche und gestalterische Kompetenz stärken sowie eine Begleitung im spirituellen und seelsorglichen Bereich sicherstellen.

In ihrer Schrift zum Religionsunterricht thematisieren die deutschen Bischöfe drei vorrangige Aufgaben für den Religionsunterricht:[3]

„Vermittlung von strukturiertem und lebensbedeutsamem Grundwissen über den Glauben der Kirche“ – Die Wissensvermittlung setzt dieses Grundwissen bei der Religionslehrkraft voraus;

  1. „Vertrautmachen mit Formen gelebten Glaubens“ – Das Vertrautmachen setzt eine Vertrautheit bei der Religionslehrkraft voraus;
  2. „Förderung religiöser Dialog- und Urteilsfähigkeit“ – Diese Förderung setzt eine dialogfähige und religiös verortete Persönlichkeit voraus.

Die Kirchliche Studienbegleitung unterstützt Studierende dabei, sich die Voraussetzungen für die Erfüllung dieser Aufgaben anzueignen. Während Fachwissen, Fachdidaktik und -methodik primär durch das Studium an der Hochschule und in der berufspraktischen Ausbildung erworben werden, leistet die Studienbegleitung vorrangig einen Beitrag zur Befähigung für die beiden letztgenannten Aufgaben.

Die von der Deutschen Bischofskonferenz am 1. Mai 2005 in Kraft gesetzten Kirchlichen Anforderungen für das Lehramt in Katholischer Religion unterstreichen: „Religionslehrerinnen und Religionslehrer sollen nicht nur theologische Fachleute, sondern auch Zeugen des Glaubens in der Schule sein. Darum ist die Entwicklung einer tragfähigen und überzeugenden Spiritualität in allen Phasen der Aus- und Weiterbildung unverzichtbar. … Neben einer entsprechenden Prägung der wissenschaftlichen Ausbildung kommt der spirituellen Begleitung insbesondere der künftigen Religionslehrer eine hohe Bedeutung zu. Die Bischöfe sind sich bewusst, dass hier gerade auch für Diözesen eine Aufgabe liegt, die Persönlichkeit der angehenden Lehrerinnen und Lehrer in der Ausbildungszeit bewusster zu fördern und sie geistlich zu begleiten.“ [4]

Wer Religion unterrichtet, kann dies „nicht nur in der Beobachterperspektive über den Glauben“, sondern muss dies immer „auch in der Teilnehmerperspektive vom Glauben“ tun.[5] Dies bedeutet, einen persönlichen Bezug zum Evangelium, zu Jesus Christus und zum Glaubensbekenntnis der Kirche erkennen zu lassen: Sowohl Schülerinnen und Schüler, deren Eltern wie auch die Kolleginnen und Kollegen nehmen die Religionslehrer als eine vom Bischof mit der Erteilung des Faches Katholische Religion beauftragte Person (Missio canonica) wahr und erwarten von ihr eine Verortung im Glauben und im kirchlichen Leben sowie die Kompetenz, diesen Glauben im persönlichen Zeugnis zu verantworten und über ihn eine fachlich fundierte Auskunft zu geben. Die Studienbegleitung fördert einen dazu befähigenden Entwicklungsprozess bei den Studierenden.

Die Studienbegleitung steht in kirchlicher Trägerschaft und wird in der Regel von zwei verantwortlichen Personen wahrgenommen:

  • einem Mentor vor Ort und
  • einem Vertreter des Dezernates Schulen und Hochschulen im Bistum.

Die Studienbegleitung ist für alle Studierenden mit der Berufsperspektive Religionslehrer ein Forum zur Auseinandersetzung mit beruflichen, kirchlichen und persönlichen Anforderungen in Form von offenen Angeboten und verbindlichen Elementen. Wichtige Bestandteile der Studienbegleitung sind das persönliche Gespräch und die menschliche Begegnung mit den Verantwortlichen und anderen Studierenden.

Der Vertreter des Dezernates Schulen und Hochschulen informiert über das spezifische Berufsprofil des Religionslehrers und die kirchlichen Anforderungen und Voraussetzungen für die Beauftragung und Bevollmächtigung zur Erteilung des Faches Katholische Religion durch den Bischof (Missio canonica).

Der Mentor vor Ort steht für die persönliche Begleitung zur Verfügung und vermittelt entsprechende Angebote bzw. führt entsprechende Veranstaltungen selbst durch.

Verbindliche Anforderungen der Kirchlichen Studienbegleitung

Die Teilnahme an den verbindlichen Elementen der Studienbegleitung wird gegenüber dem für den Religionsunterricht zuständigen Dezernat „Schulen und Hochschulen“ im Bischöflichen Ordinariat Mainz durch den Studienbegleitbrief dokumentiert und – wie dort vorgesehen – bestätigt.

1. Einführungsveranstaltung

Teilnahme an einer Einführungsveranstaltung – möglichst im ersten Studienjahr – zum Kennenlernen und zur Information über die Angebote und Anforderungen der Studienbegleitung und das kirchliche Profil eines Religionslehrers (Missio Canonica).

2. Orientierungsgespräch mit dem Mentor

Das Orientierungsgespräch mit dem Mentor ist möglichst im ersten Studienjahr zu führen. Es dient vor allem zur

  • Reflexion der persönlichen Berufsmotivation, Katholischen Religionsunterricht zu erteilen,
  • Entwicklung der persönlichen religiösen Kompetenz und gelebten Spiritualität im Studium und im künftigen Berufsleben,
  • Beratung im Blick auf die Beantragung der Vorläufigen Kirchlichen Unterrichtserlaubnis und der Missio canonica.

Weitere Gespräche ohne Verpflichtungscharakter werden empfohlen.

3. Spirituelle Hilfen

Stärkung der eigenen religiösen Kompetenz durch Teilnahme an spirituellen Angeboten (Geistliche Begleitung / Exerzitien) in der Studienbegleitung, der Hochschulgemeinde oder von Ordens- und geistlichen Gemeinschaften und anderen kirchlichen Einrichtungen nach Vereinbarung mit dem Mentor.

4. Kirchenpraktisches Engagement und Liturgische Grundlagen

Das kirchenpraktische Engagement will die Verbundenheit des Religionslehrers mit verschiedenen Feldern kirchlichen Lebens und Handelns fördern. Art und Umfang berücksichtigen die jeweiligen Vorgaben des Studiengangs. Liturgische Grundlagen sind nachzuweisen.

Praxisfelder können z.B. sein: Pfarrgemeinde / Hochschulgemeinde / Seelsorgeeinheit / Kirchliche Verbands- und Jugendarbeit / Einrichtungen der Caritas / kirchliche Behinderten- oder Senioreneinrichtungen / Hospizarbeit.

Alternative Formen können sein:

  • Anerkennung von bereits erbrachtem ehrenamtlichem Engagement
  • Aktuelles studienbegleitendes kirchliches Projekt
  • Kirchenpraktikum im Rahmen der für das Studium zu leistenden Praktika

Ein vom Praktikanten anzufertigender Kurzbericht und der Nachweis der jeweiligen Einrichtung dienen als Grundlage für ein Reflexionsgespräch mit dem Mentor.

5. Abschlussgespräch mit dem Mentor

Fakultative Angebote der Kirchlichen Studienbegleitung

Ergänzend zum verbindlichen Teil bietet der Mentor weitere Veranstaltungen an oder weist auf weitere Möglichkeiten vor Ort hin, die geeignet sind, die persönliche und religiöse Kompetenz der angehenden Religionslehrer zu stärken.

Mögliche Bereiche: Grundfragen des Glaubens bzw. der Glaubensverantwortung; Gottesdienste und Kirchenjahr; Persönlichkeitsentwicklung. Kontakte zu Personen mit besonderer Verantwortung im Bistum und anderes mehr.

Diese Ordnung wird mit dem Wintersemester 2008/09 für alle im ersten Semester immatrikulierten Studierenden im Bistum Mainz gültig.

Mainz, den 01.07.2007
Karl Kardinal Lehmann, Bischof von Mainz

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