Wer in der Schule katholischen Religionsunterricht erteilen möchte, benötigt eine kirchliche Unterrichtserlaubnis.
Sie wollen nach dem Studium Katholischen Religionsunterricht erteilen. Hierfür (auch schon für das Referendariat) benötigen Sie neben dem Staatsexamen in Katholischer Theologie auch eine (vorläufige) kirchliche Unterrichtserlaubnis (Missio canonica), die Sie beim Bistum Mainz (Studienstandort) beantragen müssen.
Das Antragsformular für die kirchliche Unterrichtserlaubnis erhalten Sie im Abschlussgespräch bei der kirchlichen Studienbegleitung!
Beim Antrag auf Erteilung der Kirchlichen Unterrichtserlaubnis am Ende Ihres Studiums, müssen Sie den ausgefüllten Studienbegleitbrief vorlegen, in dem Sie nachweisen, dass Sie die verpflichtenden Elementen der kirchlichen Studienbegleitung erfüllt haben.